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[ » LAND & Forst » Content » Aus den Regionen » Baugesetzbuchänderungen ]
Donnerstag, 17.05.2012
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Aus den Regionen | 23.02.2012 Redaktion Land und Forst

Landvolk: Investitionspläne in der Risikofalle

Hannover - Als unausgegoren und nicht zielführend bezeichnet das Landvolk Niedersachsen den Vorschlag der Bundesregierung zur Novellierung des Baugesetzbuches.
Der Landkreis Emsland verlangt seit 2010 ergänzende Keim- und Brandschutzgutachten beim Bau von Großställen. © Landpixel/Mühlhausen
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Der Landkreis Emsland verlangt seit 2010 ergänzende Keim- und Brandschutzgutachten beim Bau von Großställen.
© Landpixel/Mühlhausen
„Ganz gleich ob die Betriebsleiter zusätzliche Einkommenschancen nutzen möchten, ihrem Nachfolger den Einstieg erleichtern oder aus Tierschutzgründen neue Haltungsverfahren umsetzen wollen, die Realisierung von Investitionsabsichten in der Tierhaltung wird für viele Bauern unkalkulierbar werden“, fasst Präsident Werner Hilse die Einschätzung des Landvolkes Niedersachsen zusammen. Besonders hart würden sich die neuen Grenzen für den privilegierten Stallbau auf kleine und mittlere Familienbetriebe mit geringer Flächenausstattung auswirken. Diese Familien hätten den wirtschaftlichen Erfolg ihres Hofes oft eng an die Tierhaltung geknüpft und seien zur Verwertung des Wirtschaftsdüngers Kooperationen mit Ackerbaubetrieben eingegangen. Für sie sieht der Verband zukünftig bei jeder Investitionsabsicht die Gefahr, aus der Privilegierung herauszufallen.
 
Dabei sei es nach den aktuellen Plänen völlig nachrangig, ob Ställe aus Gründen des Tier- oder Umweltschutzes um- oder auch neugebaut werden sollen. Die Betriebe könnten über den Flächenerwerb die Privilegierung nicht zurück erlangen. „Dieser Weg ist nicht nur teuer, sondern wegen der sich weiter verschärfenden Flächenknappheit auch versperrt“, verdeutlicht Hilse. Als „Abenteuer mit ungewissem Ausgang“ bezeichnet der Landvolkpräsident die Abhängigkeit der Privilegierung von der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Selbst teure Vorgutachten haben nach den bisherigen Erfahrungen der Landwirtschaft die Genehmigungsbehörden häufig nicht überzeugen können, dass bei Stallbauten eine UVS keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn für die Genehmigungsfähigkeit bringt.
 
Bei geringer Flächenausstattung soll die behördliche Auflage einer UVS zusätzlich dazu führen, dass ein teurer Bebauungsplan erforderlich wird. Bei wechselnden Mehrheiten hängt auch diesem Prozess das Etikett „Ausgang ungewiss“ an. „Unsere Familienbetriebe haben nicht die Umwelt- und Rechtsabteilung eines Großkonzerns an der Seite“, verdeutlicht Hilse. Eine besonders enge Auslegung der von der Bundesregierung erarbeiteten Vorschläge zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Baurechts befürchtet er in den Regionen mit ohnehin geringen Tierbesatzdichten, wo die moderne Tierhaltung kritisch gesehen wird. Der Gesetzentwurf wird nach Überzeugung des Landvolkes Niedersachsen keine Konflikte lösen, sondern viele Höfe vor neue Probleme mit unkalkulierbaren Folgen stellen.
 
pd
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