Der Fachverband Biogas geht von neuen Chancen für landwirtschaftliche Betreiber durch das EEG 2012 aus. Ein Interview dazu mit dem Geschäftsführer des Fachverbandes, Dr. Claudius da Costa Gomez.
Dr. Claudius da Costa Gomez
I
m Bereich der Nawaro-Anlagen rechnet der Fachverband in 2012 aufgrund des neuen EEG mit einem starken Rückgang beim Zubau von Biogasanlagen. Wie stellt sich die Branche auf diesen Markteinbruch ein?
Die Branchenteilnehmer stellen sich auf einen Nachfragezuwachs im Bereich bis 75 kW ein. Hier geht der Fachverband von einem Zubau von rund 200 Anlagen aus. Im Bereich zwischen 75 und 500 kW wird es sicherlich ab Mitte 2012 zu einem Nachfrageeinbruch im Inland kommen.
Einen weiteren, wenn auch moderaten Zuwachs erwarten wir bei Gaseinspeiseanlagen. Auch wird in den nächsten ein bis zwei Jahren der Bereich der Effizienzsteigerung bei bestehenden Anlagen eine wichtige Rolle spielen. Die meisten Mitgliedsfirmen haben aber auch schon einen Fuß in der Exporttür. Es ist zu erwarten, dass der Auslandmarkt wachsen wird.
Nichtsdestotrotz wird die Branche ihren Aufwärtstrend aus den Jahren 2009 und 2010 nicht fortsetzen können. Es gilt, einen moderaten Ausbau zu realisieren, Anstrengungen bei der Effizienz der Anlagen zu unternehmen, den Energiepflanzenanbau so naturverträglich wie möglich zu gestalten und Alternativen zum Mais zu etablieren, neue Wärmekonzepte zu kreieren und alte zu optimieren sowie bestehende Anlagen zu erweitern bzw zu „repowern“.
Die kleinen Gülleanlagen (75 kW) scheinen für die Praxis interessant zu sein. Allerdings reagieren Landwirte aufgrund der hohen Kosten für diese Anlagen eher mit Zurückhaltung. Ist es berechtigt, auch bei Biogasanlagen mit einem Nachgeben der Preise zu rechnen?
Es ist sicherlich eine große Herausforderung an die Anlagenhersteller, 75-kW-Anlagen zu einem erschwinglichen Preis anzubieten. Viele Firmen haben sich bereits seit der Verabschiedung des EEG 2012 im Juli dieses Jahres mit diesem neuen Marktsegment beschäftigt und haben durchaus interessante Angebote im Portfolio.
Um bei einer Vergütung von 25 Cent pro Kilowattstunden mit einer 75-kW-Anlage rentabel wirtschaften zu können, muss der Betreiber durchaus mit spitzem Bleistift kalkulieren. Für Landwirte, die die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen, dürfte es aber durchaus eine interessante Alternative sein.
Und letztendlich bringen die kleinen Gülleanlagen einen doppelten Klimaschutz: sie erzeugen nicht nur aus tierischen Nebenprodukten Strom, sie verhindern zudem das Entweichen von Methan aus den klassischen Güllegruben.
Die Möglichkeit der Direktvermarktung von Strom ist durch entsprechende Regelungen im neuen EEG interessant geworden. Welchen Betreibern von Altanlagen würden Sie raten, sich mit dieser Einkommensmöglichkeit jetzt zu befassen?
Grundsätzlich ist die Direktvermarktung für alle Betreiber eine interessante Option. Der Fachverband Biogas rät aber dringend dazu, sich mit dem Thema intensiv im Vorfeld zu beschäftigen. Aufgrund der Komplexität des Stromhandels und der Größe der nötigen Handelsvolumina wird kein Anlagenbetreiber seinen Strom allein vertreiben können. Daher wird er sich eines Dritten bedienen müssen.
Bei den Verträgen sollte der Anlagenbetreiber genau prüfen, inwieweit er Risiken übernimmt und welche Chancen der angebotene Vertrag bietet. Aufgrund der komplexen Materie sollte er sich dabei der Hilfe eines Rechtsanwalts mit Erfahrung im Energiehandel bedienen.
Eine langfristige vertragliche Bindung sollte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingegangen werden, da kaum praktische Erfahrungen im Bereich der EEG-Direktvermarktung bei Biogasanlagen vorliegen. Eine hohe wirtschaftliche Bedeutung hat zudem die Frage, wer die Anlage für die Direktvermarktung anmeldet und wer sie wieder für die feste Vergütung ummelden darf.
In jedem Fall muss der Anlagenbetreiber einen Wechsel zur Direktvermarktung mit seiner für die Finanzierung zuständigen Bank vor der Vertragsunterzeichnung abstimmen. Ein Ausstieg aus dem Vergütungssystem des EEG bedingt eine Neuordnung der Sicherungskonzepte.
Im Ergebnis bietet das Marktprämienmodell die Möglichkeit, über die feste Vergütung nach EEG hinausgehende Erlöse zu erzielen. Das Risiko, am Markt eine geringere Vergütung zu erzielen, ist dabei überschaubar und steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Chancen. Durch die erheblichen Strafen bei der Verletzung von Pflichten wurden allerdings auch unangemessene Risiken eingeführt.