Hannover/Berlin - Der niedersächsische Verbraucherschutzminister Gert Lindemann hält daran fest, dass die Lebens- und Futtermittelüberwachung auch künftig Aufgabe der Länder bleiben soll. Er reagierte damit auf Kritik des Rechnungshofes am Umgang mit Lebensmittelskandalen.
Zu dem gestern vom Bundesrechnungshof vorgelegten Gutachten zur Organisation des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes teilte Lindemann mit: „Das Gutachten
enthält teilweise richtige Vorschläge zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit, die in
Niedersachsen allerdings auf Grund unserer eigenen Analyse schon in Umsetzung sind." Dazu
gehöre die Einrichtung einer Task Force im LAVES für das Krisenmanagement und ein Referat
für die Risikokommunikation im Ministerium.
Besonders wichtig ist Lindemann seine Initiative, die Überwachung landes- und bundesweit
arbeitender Betriebe in Zukunft durch interdisziplinäre
Teams durchführen zu lassen - in Form von Auditierungen der Eigenkontrollsysteme. So sei die notwendige Fachkompetenz für die Bewertung
der komplexen Systeme sicher zu stellen.
Weniger zufrieden ist Lindemann mit den Anregungen des Präsidenten des Bundesrechnungshofes,
die sich auf eine Aufsichtsfunktion des Bundes über die Länder beziehen: „Den Ländern
ist die Durchführung der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung durch die Verfassung als
eigene Aufgabe übertragen worden, da bleibt kein Raum für eine Weisungsbefugnis des Bundes“,
erläutert der Verbraucherschutzminister. Er nehme gern den Vorschlag von Frau
Aigner auf, dass Bund und Länder das Gutachten in
Ruhe prüfen und gemeinsam den Umsetzungsbedarf erörtern sollten. In der Verbraucherschutzminister-
Konferenz könne dann ausführlich über notwendige Maßnahmen diskutiert werden.
Gesundheitlichen Verbraucherschutz auf Schwachstellen untersucht
Der Präsident des Bundesrechnungshofes Prof. Dr. Dieter Engels hatte gestern in seiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung der Bundesverbraucherschutzministerin Ilse
Aigner ein Gutachten zur Organisation des gesund-heitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland übergeben. Untersucht wurde die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. In dem Gutachten beschreibt der Bundesrechnungshof neue Modelle einer regulären staatlichen Lebensmittelüberwachung und des staatlichen Krisenmanagements. Es enthält weiterhin Vorschläge, wie die Wirksamkeit der Eigenkontrollen in den Unternehmen gestärkt werden kann.
Die Begutachtung geht auf eine Bitte der Bundesverbraucherschutzministerin zurück. Anlass waren erhöhte Dioxin-Werte, die Anfang des Jahres in Hühnereiern sowie in Geflügel- und Schweinefleisch festgestellt worden waren. Berücksichtigt werden die staatlichen Aktivitäten anlässlich der Dioxin-Krise sowie der danach aufgetretenen EHEC-Epidemie.
Das Gutachten ist im Internet unter www.bundesrechnungshof.de abrufbar.