Donnerstag, 17.05.2012
Niedersachsen fördert Beratung
Hannover - Ab sofort können Niedersachsens und Bremens Landwirte für eine qualifizierte Beratung zu ausgewählten Themen einen Förderzuschuss beantragen - für neue Herausforderungen im Tier-, Natur- und Klimaschutz.
Die Förderung beträgt maximal bis 1.500 Euro pro Jahr.
© Landpixel
Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Niedersachsen fördern ab sofort Aufwendungen im Rahmen der einzelbetrieblichen Beratung zu folgenden Themen:
- zur Anpassung an den Klimawandel und zur Abschwächung seiner Folgen,
- zu umwelt- und tiergerechten Verfahren in der Nutztierhaltung,
- zu erneuerbaren Energien,
- zur Wasserwirtschaft,
- zum Erhalt der biologischen Vielfalt
- für Maßnahmen zur Begleitung der Umstrukturierung des Milchsektors.
Damit wird die Maßnahme "Einzelbetriebliche Managementsysteme und Energieberatung (EMS+E)" zur Förderung der Beratung auf landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben ab 2012 in geänderter Form als "Einzelbetriebliche Beratung in Hinblick auf den Klimawandel, die Wasserwirtschaft, die biologische Vielfalt und weitere Herausforderungen für die Landwirtschaft" angeboten.
Förderung maximal bis 1.500 Euro pro Jahr
Gefördert werden können Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus mit Standort in Niedersachsen oder der Freien Hansestadt Bremen. Die Beratungsausgaben (ohne Mehrwertsteuer) für die oben genannten Beratungsinhalte des Landwirts werden zu 80 Prozent mit EU-, Bundes- und Landesmitteln gefördert, höchstens bis zu 1.500 Euro jährlich. Anträge können vom 1. bis zum 29. Februar 2012 gestellt werden. Mit der Beratung kann erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Antragsvordrucke sowie weitere Informationen über die Förderung der Beratung und die Liste der förderfähigen Beratungsleistungen finden Sie unten zum Herunterladen. Die Liste der anerkannten Beratungsanbieter und Berater wird - sofern die jeweilige Anerkennung erfolgt ist - fortlaufend aktualisiert.
Berater benötigen zweitägige Grundschulung
Für Berater, die im Rahmen der Förderrichtlinie zur einzelbetrieblichen Beratung tätig werden möchten, ist die Teilnahme an einer 2-tägigen Grundschulung in 2012 verpflichtend. Die Termine und Standorte sind über den Geschäftsbereich Landwirtschaft veröffentlicht worden und können unter diesem Link eingesehen werden. Die Schulungen werden in Kooperation der Fachbehörden Landwirtschaftskammer und Nds. Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz angeboten. Im Rahmen der Schulungen werden Grundinformationen zu den Bereichen Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft, Biodiversität und Tierschutz vermittelt. Weitere Schulungsinhalte betreffen die Förderung und auch Teile der geforderten Beratung zu Cross Compliance und Arbeitssicherheit. Die Teilnehmer erhalten neben einer Tagungsmappe eine Teilnahmebescheinigung. Diese ist vom Berater an die Bewilligungsstelle LwK Niedersachsen, GB Förderung, AG 2.1.2, Johannssenstr. 10, 30159 Hannover zu schicken. Erst danach erhält der Berater ein Anerkennungsschreiben und wird in die Liste der anerkannten Berater aufgenommen.
Antragsunterladen und Zusatzinformationen zum Herunterladen:
LWK Niedersachsen
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