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[ » LAND & Forst » Content » Agrarpolitik » GAP ]
Donnerstag, 17.05.2012
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Agrarpolitik | 17.08.2011

EU plant neuen Zuschnitt für die 2. Säule

Angekündigt hat die Europäische Kommission ihre Verordnungsentwürfe zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 erst für die Zeit vom 5. bis 12. Oktober des Jahres. Ein erster Entwurf zur künftigen Förderung in der 2. Säule (ELER) ist jedoch schon öffentlich geworden.

 

Laut Verordnungsentwurf können künftig auch kleine und mittlere Unternehmen der Nahrungsmittelverarbeitung mit Geld aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) gefördert werden.  Foto: landpixel
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Laut Verordnungsentwurf können künftig auch kleine und mittlere Unternehmen der Nahrungsmittelverarbeitung mit Geld aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) gefördert werden. Foto: landpixel
Danach kommt es bei der künftigen Förderung der ländlichen Entwicklung zu einigen Veränderungen, wobei neue Verteilungsschlüssel zu einer „ausbalancierten territorialen ländlichen Entwicklungspolitik“ führen sollen.  

Unklar bleibt die geplante Mittelausstattung für die 2. Säule im Zeitraum 2014 bis 2020. Hierzu hatte die Kommission in ihrer Mitteilung vom 29. Juni 2011 zur mehrjährigen Finanzplanung Aussagen getroffen (siehe dazu LAND & Forst Nr. 29, Seite 8).

Nominal plus 5 %, real deutlich weniger

101,2 Mrd. Euro möchte die Kommission für die 2. Säule zur Verfügung stellen, das sind nominal fünf Prozent mehr gegenüber der laufenden Förderperiode 2013, real aber deutlich weniger.

Wie viel davon auf Deutschland und schließlich auf Niedersachsen entfällt, bleibt weiter offen.
Die künftige ELER-Förderung soll laut Verordnungsentwurf in einem „gemeinsamen strategischen Rahmen“ über alle EU-Fonds (einschließlich Strukturfonds usw.) eingebunden werden. Kommission und Mitgliedsstaaten verhandeln auf dieser Basis einen Partnerschaftsvertrag für die neue Förderperiode.

Die „ländlichen Entwicklungsprogramme“ (in Niedersachsen derzeit „PROFIL“) werden auf Grundlage des Partnerschaftsvertrages wie bisher von den Mitgliedsstaaten (in Deutschland auf Ebene der Bundesländer) erarbeitet, wobei die Bundesländer künftig vier „thematische Unterprogramme“ festlegen können:
  • Junglandwirte,
  • Landwirtschaftliche Kleinbetriebe,
  • Berggebiete und
  • Regionale Wertschöpfungsketten.
Die bisherigen Schwerpunktachsen der ELER-Förderung werden aufgegeben. Statt dessen stellen die „ländlichen Entwicklungsprogramme“ künftig eine Art Zielvereinbarung mit der Kommission zur Erfüllung der „Unionsprioritäten“ dar. Drei Hauptziele sollen laut Verordnungsentwurf künftig über den ELER unterstützt werden:
  • „Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft“,
  • „Nachhaltiges Management von natürlichen Ressourcen“ und
  • „Ausgewogene territoriale Entwicklung der ländlichen Gebiete“.
Auffällig im neuen Maßnahmenspektrum ist insbesondere, dass viele Förderbereiche der ELER-Verordnung nahezu vollständig zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen  und für kommunale Investitionen geöffnet werden sollen. Das Spektrum der kleinen und mittleren Unternehmen reicht laut EU-Richtlinie bis zu 249 Arbeitskräften und Jahresumsätzen bis unter 50 Mio. Euro  je Unternehmen.

Außerdem sollen sämtliche Maßnahmendetails über „delegierte Rechtsakte“ geregelt werden. Die Mitgliedsstaaten sind bei der Festlegung deren Inhalte im Vergleich zur „Durchführungsrechtsakte“ jedoch nicht beteiligt!

AFP zukünftig auch für das Gewerbe?

Investitionen sollen künftig sowohl die wirtschaftliche Leistung der Unternehmen als auch die Umweltleistung steigern. Darüber hinaus können laut Verordnungsentwurf künftig auch kleine und mittlere Unternehmen  der Nahrungsmittelverarbeitung mit Mitteln aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) gefördert werden.

Außerdem sollen kleine landwirtschaftliche Betriebe - die noch näher definiert werden sollen -  vorrangig berücksichtigt werden. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit der geplanten Investition soll aber auch hier erforderlich sein.
Bei Maßnahmen zur Erschließung des Potenzials der ländlichen Gebiete soll ein größerer Wert auf innovative Ideen für Unternehmen und Kommunalbehörden gelegt werden. Innerhalb dieses Rahmens kann alles gefördert werden, was der „kleinräumigen Infrastruktur“, dem Tourismus, der sozialen Integration und dem demographischen Wandel Rechnung trägt. In den Bereichen erneuerbare Energien und Breitband sollen auch größere Vorhaben gefördert werden können.

Mehr für Junglandwirte, nichts für Vorruhestand

Neue Chancen für die lokale Entwicklung, z.B. neue Vertriebskanäle, die lokale Ressourcen aufwerten, sollen künftig stärker genutzt werden. Der Ausbau von Direktverkäufen und lokalen Märkten soll ebenso wie die forstliche Förderung verstärkt werden.

Auch die Gründung von Kooperationen soll im Rahmen der künftigen ELER-Förderung einen hohen Stellenwert erhalten. Schließlich möchte die Kommission den Bedürfnissen von Junglandwirten und Marktneulingen eine besondere Aufmerksamkeit widmen, während die Vorruhestandsregelung aus Kostengründen aus der ELER-Verordnung gestrichen wird.
Bei den Agrarumweltmaßnahmen sollen die bestehenden Laufzeiten von fünf bis sieben Jahren erhalten bleiben. Nur bei der „Beibehaltungsprämie“ im Ökolandbau und den Zahlungen für „Tierschutzmaßnahmen“ (z.B. Förderung der Weidehaltung) könnte sich die Kommission jährliche Laufzeiten vorstellen.

Die einzuhaltenden „Standards“ bei den Agrarumweltprogrammen sollen künftig oberhalb der Cross Compliane und der neu einzuführenden „Greening“-Standards der 1. Säule angesiedelt sein - mit Ausnahme der Förderung des Ökolandbaus. Bis zu 20 % Prämienaufschlag (bei Kooperationen 30 %) an Transaktionskosten soll möglich sein.

Weitere benachteiligte Gebiete bekommen Geld

Die Fördersätze bei der Ausgleichszulage sollen nicht geändert werden. An der Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete anhand der acht biophysikalischen Kriterien wird festgehalten. Neben Natura 2000-Gebieten sollen künftig auch Gebiete mit Bewirtschaftungseinschränkungen im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie gefördert werden können.

Der „bottom-up-Ansatz“ bei der Gemeinschaftsinitiative Leader soll verstärkt werden. Eine generelle federführende öffentliche Trägerschaft soll es bei Leader deshalb künftig nicht mehr geben. Die Zusammensetzung der Leader-Aktionsgruppen soll ein „Spiegelbild“ der „lokalen Gesellschaft“ darstellen. Auch die Strukturfonds (z.B. EFRE, ESF) sollen zur Verwirklichung der Leader-Ziele beitragen. Schließlich sollen die fondsübergreifenden Finanzregeln harmonisiert werden. Betreffen soll die Harmonisierung aber lediglich die Anrechnung der Mehrwertsteuer und die Abrechnung von Kostenpauschalen, nicht aber die Anrechnung von privaten Mitteln bei der geforderten nationalen Kofinanzierung.

Bewertung entält interessante Ansätze

In einer noch vorläufigen Bewertung der künftigen ELER-Förderung enthalten die Vorschläge zu den Durchführungsmechanismen und die Verknüpfungen der EU-Fonds durchaus interessante Ansätze. Kritisch sind immer neu formulierte Anforderungen wie die Strategie Europa 2020, die mit den bekannten (alten) Maßnahmen und „alten“ Mittelansätzen der 2. Säule angegangen werden sollen. Gleichzeitig soll der Kreis der Nutznießer in Richtung KMU geöffnet werden. Ob im Gegenzug künftig auch der „EFRE-Topf“ für landwirtschaftliche Vorhaben zur Verfügung steht, wird nicht angekündigt.

Bei den vorgesehenen „fondsübergreifenden Strategievereinbarungen“ zwischen der Kommission und den Mitgliedsstaaten besteht die Gefahr, dass die Strukturfonds die ELER-Mittel „vereinnahmen“ werden. Die fondsübergreifende Harmonisierung der Finanzregeln ist hingegen überfällig (Mehrwertsteuer, Kostenpauschalen), soll aber nicht im Bereich der gerade bei der ELER-Förderung so wichtigen Anrechnung von privaten Mitteln bei der geforderten nationalen Kofinanzierung gelten. Die vorgeschlagenen Leitthemen Klima, Umwelt und Innovation dürfen der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe nicht übergeordnet werden. Die vorgesehene Anhebung der Standards bei den Agrarumweltprogrammen der 2. Säule führt zwangsläufig zu „komplexeren Vorhaben“, die wiederum für deutlich weniger Betriebe als bisher umsetzbar sind.

Schließlich kommt dem Risikomanagement eine steigende Bedeutung zu. Der Vorschlag der Kommission zur Überführung der vorhandenen Instrumente aus der 1. in die 2. Säule erscheint insoweit folgerichtig. Ob Versicherungs- oder Fondslösungen allerdings grundsätzlich geeignete Instrumente darstellen, ist zu prüfen, insbesondere was die „Nebenbedingungen“ angeht. Auch ist das „Zusammenspiel“ mit der geplanten Öffnung der Krisen- und Globalisierungsfonds für die Landwirtschaft noch ungeklärt. Sinnvoll wäre die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage - wie vom Deutschen Bauernverband gefordert.
 
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Keywords Agrarpolitik | ELER | EU | GAP | Gemeinsame Agrarpolitik
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