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[ » LAND & Forst » Content » Aus den Regionen » Schmallenbergvirus ]
Montag, 21.05.2012
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Aus den Regionen | 23.01.2012 Redaktion Land und Forst

Schmallenberg-Virus jetzt meldepflichtig

Die vektorarme Zeit wird in Deutschland genutzt, um einen Überblick über die Verbreitung des Schmallenberg-Virus zu bekommen.
In 2012 müssen etliche der 12.000 Schafhalter in Niedersachsen erhebliche Einbußen wegstecken.© landpixel/Mühlhausen
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In 2012 müssen etliche der 12.000 Schafhalter in Niedersachsen erhebliche Einbußen wegstecken.
© landpixel/Mühlhausen
Aus diesem Grund ist eine Schmallenberg-Virus-Infektion ab sofort meldepflichtig. Seit Beginn der Ablammsaison, ab Mitte Dezember 2011, meldeten sich beim Schaf- und Ziegengesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mehrere Tierbesitzer mit Ablammproblemen. Es wurde in diesem Zusammenhang zunehmend von totgeborenen oder lebensschwachen und missgebildeten Schaflämmern berichtet. Missbildungen sind insbesondere verkrümmte und deformierte Gliedmaßen und Wirbelsäule, vergrößerter Köpfe und verkrümmte bzw. deformierte Unterkiefer. Durch die Beratung des Schaf- und Ziegengesundheitsdienstes mit nachfolgend eingeleiteten pathologischen Untersuchungen im LVI Oldenburg sowie speziellen Untersuchungen im FLI, konnte das Schmallenberg-Virus bei betroffenen Lämmern in Niedersachsen jetzt mehrfach nachgewiesen werden.
 
 
Nach Absprachen in der EU und den Bundesländern wird die vektorarme Zeit in Deutschland genutzt, um einen Überblick über die Verbreitung des Schmallenberg-Virus zu bekommen. Aus diesem Grund ist eine Schmallenberg-Virus-Infektion ab sofort meldepflichtig. Das BMELV wird die Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten kurzfristig ändern. Die Veterinärämter in Niedersachsen sind über die einzuleitenden Maßnahmen bei einer Schmallenberg-Virus-Infektion informiert. Betroffene Tierhalter mit missgebildeten Kälbern, Schaf- und Ziegenlämmern sollten sich an ihr zuständiges Veterinäramt wenden. Beratung hierzu ist auch bei den Tiergesundheitsdiensten Niedersachsen zu bekommen.
 
 
In begründeten Verdachtsfällen ist Probenmaterial an das VI Hannover oder LVI Oldenburg zu senden. Da zurzeit noch an einem praxistauglichen Bluttest gearbeitet wird, kann die Diagnose bislang nur durch pathologische Untersuchungen der missgebildeten Neugeborenen mit anschließendem Virusnachweis gestellt werden. Die Untersuchung erfolgt amtlich und die Untersuchungskosten beim LAVES werden bis auf weiteres vom Land Niedersachsen übernommen. Daher ist es notwendig vor dem Einsenden von Probenmaterial sich mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen. Sobald in einem Bestand das Schmallenberg-Virus amtlich festgestellt wurde, werden keine weiteren amtlichen Laboruntersuchungen mehr durchgeführt und vom Land bezahlt.
 
 
Die Gewährung einer Beihilfe ist leider mit Europäischem Recht nicht vereinbar. Nach Artikel 10 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 können Beihilfen nur dann gewährt werden, wenn entweder die betreffende Tierseuche in der Liste der Krankheiten der OIE oder dem Anhang I der Entscheidung 2009/470/EG aufgeführt sind. Da beides nicht zutrifft, ist aktuell eine Gewährung einer Beihilfe oder Härtebeihilfe nicht möglich. Die Vorschriften zu Entschädigungen nach §§ 66 ff TierSG scheiden generell bei Aborten, Totgeburten – einschließlich Missbildungen – durch Schmallenberg-Virus aus.
 
Von Erkrankungen durch Schmallenberg-Virus wird seit August 2011 in Deutschland, den Niederlanden und Belgien bei Rindern, Schafen und Ziegen berichtet. Besonders im westlichen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden wurde im Sommer 2011 von Milchviehherden berichtet, die ein gestörtes Allgemeinbefinden mit Fieber, starkem Milchrückgang mit Durchfällen und Aborte zeigten. Im Oktober 2011 gelang es dem FLI (Friedrich-Löffler-Institut) das neuartige Schmallenberg-Virus für dieses Krankheitsbild erstmals nachzuweisen. Das nach dem Ort der Entdeckung in Deutschland benannte Schmallenberg-Virus (SBV) gehört zur Gattung der Orthobunyaviren und ist eng verwandt mit dem Akabane-Virus. Die bislang bekannte Verbreitung von Akabane-Viren war auf Afrika, Asien und Australien beschränkt. Akabane-Viren sind keine Zoonoseerreger und somit wird davon ausgegangen, dass für die Menschen keine direkte Gefährdung besteht.
 
Von Akabane-Viren ist bekannt, dass sie durch blutsaugende Insekten (Mücken / Gnitzen) von Tier zu Tier übertragen werden. Für das Schmallenberg-Virus ist bislang auch von einer Übertragung durch Mücken und Gnitzen auszugehen. Bei einer Erstinfektion mit Akabane-Viren ist bei ausgewachsenen Tieren insbesondere Milchrückgang, Fieber und Durchfall zu beobachten. Das Virus geht bei Schafen und Ziegen zwischen dem 28. und 56. Tag und bei Rindern zwischen dem 80. bis 150. Tag der Trächtigkeit in der Gebärmutter auf die ungeborene Frucht über und verursacht Aborte, lebensschwache oder tote Kälber bzw. Lämmer mit charakteristischen Missbildungen.
 
Für Schafe und Ziegen bedeuteten die aktuellen klinischen Symptome bei den Lämmern eine angenommene Infektion im zweiten Trächtigkeitsmonat. Zu dieser Zeit konnte noch ein sehr intensiver Mücken- bzw. Gnitzen-Flug beobachtet werden (in 2011 bis in den späten November). Es muss daher mit einem anhaltenden Geschehen in der laufenden Ablammsaison gerechnet werden. Vorbeugende Maßnahmen sind bei tragenden Tieren leider nicht möglich. Klinische Erscheinungen sind bei ausgewachsenen Rindern, Schafen und Ziegen in der momentan vektorarmen Zeit (Winter) nicht zu erwarten.
 
Impfstoffe gegen diese neue Virusart stehen noch nicht zur Verfügung. Vom FLI ist abzuklären, ob die in Japan und Südkorea gegen Akabane-Viren eingesetzten Impfstoffe eine Wirksamkeit gegenüber Schmallenberg-Viren besitzen. Als prophylaktische Maßnahmen nach Ende der vektorarmen Zeit sollten die auch bei der Blauzungenkrankheit empfohlenen Maßnahmen zur Abwehr der Mücken und Gnitzen angewendet werden.
 
Weitere Information über das aktuelle Geschehen zu Schmallenberg-Virus-Infektionen sind zu finden unter http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/. Bei Beratungsbedarf können Sie sich, je nach Tierart, an den Rindergesundheitsdienst oder Schaf- und Ziegengesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer wenden.
 
pd
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