Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann ist angetreten, um den „Tierschutzplan Niedersachsen“ umzusetzen. Tierhalter befürchten, die darin enthaltenen Maßnahmen könnten eher einer emotionalisierten öffentlichen Diskussion als wissenschaftlich belegten Tatsachen geschuldet sein. Gegenüber der LAND & Forst setzt sich der Minister mit den Bedenken auseinander.
Landwirtschaftsminister Gert Lindemann
Welche Gründe gab es, den Tierschutzplan Niedersachsen gerade in dieser ohnehin turbulenten Zeit ins Leben zu rufen?
Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung erfüllt bereits heute hohe Standards hinsichtlich Tier-, Verbraucher-, Umwelt- und Arbeitsschutz. Ihre Entwicklung hat in den zurückliegenden Jahrzehnten im Lichte eines zunehmenden Wettbewerbs zu einer erfolgreichen Produktionssteigerung geführt, durch die den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine breite Palette qualitativ hochwertiger Lebensmittel zu niedrigen Preisen angeboten werden kann. Und sie ist gerade in Niedersachsen von großer wirtschaftlicher Bedeutung.
Dennoch werden die heutigen Produktionsmethoden der Nutztierhaltung zunehmend kritisch hinterfragt. Kritiker der modernen Nutztierhaltung sind der Auffassung, dass moderne Haltungsverfahren nicht mehr den gegenwärtigen gesellschaftlichen Vorstellungen von Tierschutz entsprechen. Heutige landwirtschaftlicher Tierhaltung wird nicht nur infrage gestellt, sondern bedauerlicherweise undifferenziert mit dem Begriff „industrielle Massentierhaltung“ umschrieben. Tierschutzdefizite pauschal auf große Tierzahlen in einem Bestand zurückzuführen, ist jedoch schlichtweg falsch.
Solchen Irrtümern soll der Tierschutzplan also entgegenwirken?
Eine Lösung lässt sich in diesem Konfliktfeld aus meiner Sicht nur unter Einbindung aller maßgeblich Beteiligten, zum Beispiel der Landwirte und der Verbraucher, finden. Diesem Anliegen dient der „Tierschutzplan Niedersachsen“. Der Plan umfasst rund 40 Maßnahmen für zwölf Tiergruppen, innerhalb von bestimmten Zeithorizonten unter Einbindung von Tierhaltern und Vertretern anderer gesellschaftlich relevanter Institutionen bis 2018 möglichst konsensual, also im Einvernehmen, einer Lösung zuzuführen.
Von „Schnellschüssen“ beziehungsweise vorschnellen Verschärfungen des geltenden Rechts als Reaktion auf Vorbehalte gegenüber der Nutztierhaltung in Teilen der Bevölkerung halte ich dabei nichts. Aufgabe des zur Umsetzung des Tierschutzplans eingerichteten Lenkungsausschusses ist, den gesellschaftlichen Konsens in Bezug auf einzelne Kritikpunkte möglichst weitgehend zu erreichen. Dem Lenkungsausschuss gehören Vertreter relevanter Institutionen, Einrichtungen und Verbände an, darunter landwirtschaftliche Interessenverbände, Deutscher Tierschutzbund, Kirchen, Wissenschaft.
Treffen die im Tierschutzplan aufgelisteten Schwerpunktthemen nur für Niedersachsen zu?
Nein. Die Diskussion zur Nutztierhaltung findet nicht nur in Niedersachsen, sondern bundes- bzw. EU-weit statt. Die Ziele des Tierschutzplans stehen in Übereinstimmung mit bereits jetzt schon festgelegten allgemeinen Tierschutzanforderungen im EU-Recht beziehungsweise im nationalen Recht. Die im Tierschutzplan aufgelisteten Themen sind keine Kür, sondern aufgrund des aktuellen Rechts bereits in weiten Bereichen Pflicht.
Niedersachsen hat von Anfang an angestrebt, den Tierschutzplan mit anderen Aktivitäten auf Bundesebene zu verknüpfen. Diese Verknüpfung ist bereits erfolgt, beispielsweise mit der Tätigkeit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft „Landwirtschaftliche Erzeugung und Markt“, die durch Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 8. Oktober 2010 beauftragt worden ist, die gegenwärtigen Fragen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung aufzugreifen und diesbezüglich Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Eine daraufhin eingerichtete Bund/Länder-Arbeitsgruppe hat die Schwerpunktthemen des „Tierschutzplans Niedersachsen“ zu ihren Diskussionsschwerpunkten gemacht. Auf diese Weise sind auch Vertreter aus anderen Ländern in das Aufzeigen von Lösungsansätzen eingebunden.
Darüber hinaus besteht unter anderem ein inhaltlicher Bezug zu der von Frau Bundesministerin Ilse
Aigner initiierten „Charta für Landwirtschaft und Verbraucher“. Im Übrigen werden auch Forschungsaktivitäten als naturwissenschaftlicher Beitrag zur Lösungsfindung an die neuen Herausforderungen angepasst und aufeinander abgestimmt.
Inwieweit sind die im Tierschutzplan genannten Zeithorizonte veränderbar und die Arbeiten ergebnisoffen?
Die Zeithorizonte beschreiben für die sieben Arbeitsgruppen, bis wann praxis-taugliche Lösungen für eine erfolgreiche Umsetzung in landwirtschaftlichen Betrieben erarbeitet und umgesetzt werden sollen. Innerhalb dieser Spanne soll unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen in landwirtschaftlichen Betrieben getestet werden, wie die Möglichkeiten zur Erreichung der Ziele in Praxisbetrieben sind. Für dabei entstehende Kosten sollen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Ich begrüße in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Bereitschaft landwirtschaftlicher Betriebe, hierbei mitzuwirken.
Die Facharbeitsgruppen sollen dem Lenkungsausschuss überdies zusammen mit ihren Lösungsvorschlägen eine Folgeabschätzung zum jeweiligen Schwerpunktthema zuleiten, in der unter anderem die wirtschaftlichen Auswirkungen, die Tierschutzeffekte und der Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit dargestellt werden.
Sollte am Schluss aller Bemühungen herauskommen, dass die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis nicht realisierbar sind und sie den Tieren beziehungsweise ihren Bedürfnissen nicht gerecht werden, werde ich entsprechende Änderungen des Rechts initiieren. Dies schließt Initiativen zur EU-weiten Harmonisierung der Umsetzung ein.
Wodurch ist ein ausreichender Bezug zur landwirtschaftlichen Praxis gewährleistet?
Die von den Facharbeitsgruppen, in denen praktizierende Landwirte vertreten sind, erarbeiteten Lösungsvorschläge sollen in der Praxis umsetzbar sein. Ergänzend dazu sind unter Einbindung sowohl von Praktikern als auch von Wissenschaftlern mehrere Pilotprojekte in Praxisbetrieben vorgesehen.
Welche Rolle spielen dabei die wirtschaftlichen Belange?
Bei der Umsetzung des Tierschutzplans wird darauf zu achten sein, dass die Wettbewerbsfähigkeit hiesiger Nutztier haltender Betriebe gewährleistet bleibt und die Rahmenbedingungen der Tierhaltung Berücksichtigung finden.
Es nutzt am Ende niemandem, wenn die Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft an ausländische Standorte abwandert, die nicht den Bestimmungen des nationalen oder europäischen Rechts unterliegen und in denen ein europäischer Tierschutzstandard nicht gewährleistet ist.
Welche Zukunftschancen verbinden Sie mit dem Tierschutzplan Niedersachsen?
Mit unserem Tierschutzplan ist nach meiner festen Überzeugung die Chance verbunden, den Kritikern in unserer Gesellschaft zu vermitteln, dass auch und gerade in größeren Tierbeständen effektiver Tierschutz möglich ist.
Ich gehe außerdem auch davon aus, dass mit dem Tierschutzplan die Akzeptanz der Verbraucherinnen und Verbraucher für die in Niedersachsen produzierten Lebensmittel tierischen Ursprungs nachhaltig verbessert und gesichert werden kann. Diese Hoffnung teile ich sicherlich mit allen Nutztierhaltern.